I. Programm: Das Ausstellungsprogramm sollte auf zwei Schienen bzw. A Große Ausstellungen (vier pro Jahr): B Kleine Ausstellungen (sechs bis acht pro Jahr) Experimentelle Ausstellungen Thesen-Ausstellungen Keine Ausstellungen Berliner Künstlerinnen und Künstler, wenn diese nicht im internationalen Feld bestehen können! Ein(e) nur gegenüber dem Kunsthallen-Ausschuss (s.u.) verantwortliche(r) Direktorin oder Direktor, für mindestens fünf Jahre ernannt auf der Grundlage eines internationalen Ausschreibungsverfahrens Ein Kunsthallen-Ausschuss, der mit fünf international ausgewiesenen Persönlichkeiten und zwei Vertretern des Trägers der Kunsthalle durch eine Findungskommission besetzt wird. Möglichkeit, auf Vorschlag des/der Direktors/der Direktorin Gastkuratorinnen und - kuratoren einzuladen Ausreichendes Fachpersonal, mindestens drei Ausbildungsplätze (Volontariate) Rechtsform: gGmbH Ein festes, über jeweils mindestens drei Jahre |
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