Aktuell: Das ist hier nicht gemeint!



Anforderungen an eine Kunsthalle Berlin

I. Programm:

Das Ausstellungsprogramm sollte auf zwei Schienen bzw.
in zwei Räumen laufen

A Große Ausstellungen (vier pro Jahr):

Einzelausstellungen der Werke international bedeutender
Künstlerinnen und Künstler
Ausstellungen zu aktuellen künstlerischen Fragestellungen
Übersichtsausstellungen zu international bedeutenden Trends, Phänomenen oder künstlerischen Strategien

B Kleine Ausstellungen (sechs bis acht pro Jahr)

Experimentelle Ausstellungen

Thesen-Ausstellungen
Kleinere Einzelausstellungen

Keine Ausstellungen Berliner Künstlerinnen und Künstler, wenn diese nicht im internationalen Feld bestehen können!

 
II. Organisation:

Ein(e) nur gegenüber dem Kunsthallen-Ausschuss (s.u.) verantwortliche(r) Direktorin oder Direktor, für mindestens fünf Jahre ernannt auf der Grundlage eines internationalen Ausschreibungsverfahrens

Ein Kunsthallen-Ausschuss, der mit fünf international ausgewiesenen Persönlichkeiten und zwei Vertretern des Trägers der Kunsthalle durch eine Findungskommission besetzt wird.

Möglichkeit, auf Vorschlag des/der Direktors/der Direktorin Gastkuratorinnen und - kuratoren einzuladen

Ausreichendes Fachpersonal, mindestens drei Ausbildungsplätze (Volontariate)

Rechtsform: gGmbH

 
III. Finanzierung:

Ein festes, über jeweils mindestens drei Jahre
abgesichertes Budget für die inhaltliche Arbeit, das den Betrieb der Kunsthalle ohne Sponsormittel oder sonstige Drittmittel, also ein unabhängiges Arbeiten ermöglicht

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